- ROT = Kein Grenzübertritt, aber Eintrittstest zu Veranstaltungen
- GRÜN = Grenzübertritt + 3G innerhalb Österreichs
- BLAU = Grenzübertritt + 3G innerhalb Österreichs + Nachtgastronomie
Geimpfte:
Voraussetzung ist in allen Fällen, dass der Impfstoff von der EMA zugelassen wurde.
- den Nachweis erhalte ich sofort nach der zweiten Impfung, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf
- nach 22 Tagen bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei die Impfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf
- für Personen, die nach einer Genesung einmal geimpft wurden, oder bei denen vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, gilt die Impfung 270 Tage ab deren Zeitpunkt
Genesene:
- für bereits Genesene, die eine Bescheinigung über die Quarantäneaufhebung vorlegen können, gilt der 3G-Nachweis sechs Monate ab Genesung
ein Neutralisationstest kann diesen Zeitraum auch ohne Impfung um drei Monate verlängern
Achtung: die Verlängerung der Frist mittels Neutralisationstest wird von keinem anderen Land als 3G Nachweis anerkannt.
- eine Impfung verlängert den Zeitraum für Genesene auf insgesamt neun Monate
- Hat jemand Antikörper, obwohl er von einer Corona-Erkrankung nichts mitbekommen hat, (man sieht das zum Beispiel beim Blutspenden), kann er über eine Blutabnahme einen Neutralisationstest machen lassen. Dieser Test gilt für drei Monate und kann, wenn die Antikörper nach wie vor vorhanden sind, verlängert werden
Achtung: der Neutralisationstest wird von keinem anderen Land als 3G Nachweis anerkannt.
Getestete:
- PCR-Test, er gilt für 72 Stunden ab Testabnahme (für Pendler gilt er sieben Tage)
- Antigen-Test, er gilt für 48 Stunden ab Testabnahme (für Pendler gilt er sieben Tage)
- Selbsttests mit QR-Code, gelten 24 Stunden ab Testabnahme, wenn sie online in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wurden (was normalerweise der Fall ist)
- Point-of-Sale-Tests für das einmalige Betreten von Sportstätten, Betriebsstätten, Restaurants, Hotels oder einer Veranstaltung; er zählt nicht für den Grünen Pass und gilt nur für die Dauer der Veranstaltung oder des Aufenthaltes
Ausnahmen:
- für Kinder unter 12 Jahren gilt die 3G Regel nicht